Archiv Projekt Zukunft Handelsmittelschulen HMS (2009-2014)
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Gilt für altrechtliche Angebote mit Bildungsbeginn vor dem 1. Januar 15
(Enthält nicht alle Dokumente für diese Bildungsgänge)
Träger / Zuständigkeiten
Das Berufsbildungsgesetz anerkennt die HMS als Bildungsanbieterinnen. Wollen die HMS auf einen eidgenössisch anerkannten Titel vorbereiten, müssen sie ihre Bildungsgänge mit den Anforderungen der kaufmännischen Grundbildung abstimmen.
Die notwendigen Grundlagendokumente für die kaufmännische Grundbildung in HMS wurden verbundpartnerschaftlich erarbeitet.
Information zu den neuen HMS-Bildungsgängen (42 KB)
Bund
Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung und ist für die Herausgabe der HMS-Grundlagendokumente verantwortlich. Er unterstützt die Umsetzung der HMS-Reform durch Weiterbildungsangebote.
Organisationen der Arbeitswelt
Die OdA geben die Lern- und Leistungsdokumentationen heraus, formulieren die branchenspezifischen Leistungsziele für das Langzeitpraktikum im Modell 3+1, führen die überbetrieblichen Kurse im Modell 3+1 durch und nominieren Expertinnen/Experten für das Qualifikationsverfahren in beruflicher Praxis für das Modell i und für das Modell 3+1.
Kantone
Die Kantone sind für die Umsetzung der Grundlagendokumente verantwortlich. Sie genehmigen die Schullehrpläne, regeln die Aufsicht über die HMS und die Praktikumsbetriebe und stellen die EFZ bzw. die Berufsmaturitätsausweise aus. Sie koordinieren ihre Tätigkeit über die SBBK. Die Koordinationsaufgaben im Bereich HMS werden durch die KSG wahrgenommen.
Zukunft HMS: Projektleitungen in den einzelnen Kantonen (25 KB)